Wiederholungsrezept
Gerne bearbeiten wir Ihren Wunsch, ein Wiederholungsrezept auzustellen.
Bitte beachten Sie, dass dies ausschließlich für Medikamente gilt, die für die Behandlung Ihrer Tumor- oder Bluterkrankung notwendig sind, und die wir bereits zuvor verordnet haben. Für die sonstige Medikation wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt. Weiterhin dürften Sie aktuell nicht in stationärer Behandlung sein und Ihre Chipkarte muss für das aktuelle Quartal bereits eingelesen sein.
Aus Sicherheitsgründen benötigen wir Ihre persönliche 5-stellige Patientennummer.
Gesetzlich versicherte Patienten: Das Rezept wird elektronisch "auf Ihre Versicherungskarte" übermittelt (E-Rezept). Ausnahmen: Ernährungstherapie, Hilfsmittel und T-Rezepte
Privat versicherte Patienten: Wir können Ihnen das Rezept gegen Berechnung der Portogebühr zusenden, oder Sie holen es ab (bitte unten angeben)
Rezepte können nur für Patienten ausgestellt werden, die sich aktuell NICHT in stationärer (Krankenhaus oder Reha) Behandlung befinden!
Das Formular wird mittels SSL-Verschlüsselung versendet. Ich weiß, dass die damit verbundene Datensicherheit dennoch Lücken aufweisen kann.
Betäubungsmittelrezepte (BTM) können grundsätzlich nur persönlich abgeholt werden. Bei Zusendung anderer Rezepte benötigen wir einen frankierten Umschlag bzw. entsprechendes Porto.